§1 Ehrungen

Der Turn- und Sportverein 1882 Landsberg am Lech e.V. verleiht an seine Mitglieder in Würdigung besonderer, herausragender Verdienste um den Verein und in Würdigung besonderer sportlicher Leistungen folgende Ernennungen:

 

1. Vereinsehrennadel in Silber
2. Vereinsehrennadel in Gold
3. Ehrenmitgliedschaft
4. Ehrenvorsitzender und Ehrenabteilungsleiter
5. Goldener Ehrenring

Zu den vorgenannten Ehrungen werden zusätzlich Urkunden überreicht.

 

 

§2 Ehrungsvoraussetzungen

 

Die Ehrungen werden verliehen:

 

Bei Vorhandensein der zeitlichen Voraussetzungen.
In allen anderen Fällen auf Vorschlag des Vereinsehrungsrats und Beschluss des zuständigen Vereinsorgans.

 

§3 Vereinsehrennadel

 

Die Vereinsehrennadel wird in Silber und in Gold verliehen.

 

1 Die Vereinsehrennadel in Silber kann verliehen werden:

 

1.1 Bei 20-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft im Verein

1.2 Bei 10-jähriger Tätigkeit an führender Stelle im Verein

1.3 In Würdigung sonstiger Verdienste um den Verein und den Sport

 

2 Die Vereinsehrennadel in Gold kann verliehen werden:

 

2.1 Bei 30-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft im Verein

2.2 Bei 20-jähriger Tätigkeit an führender Stelle im Verein

2.3 In Würdigung besonderer Verdienste um den Verein und den Sport

 

Als Tätigkeit an führender Stelle im Verein gilt die Mitarbeit auf einer durch die Satzung oder durch die Vereinsorgane bestimmte Position.

 

 

§4 Ehrenmitgliedschaft

 

Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden:

 

Bei 50-jähriger ununterbrochener Mitgliedschaft im Verein, nicht aber vor Vollendung des 70. Lebensjahres
Bei 30-jähriger Tätigkeit an führender Stelle im Verein.
Über den üblichen Rahmen hinaus erworbene, besondere Verdienste um den Verein und den Sport.
Besonderen Verdiensten durch ideelle oder materielle Förderung des Vereins und dessen Belange.

 

§5 Ehrenvorsitzender - Ehrenabteilungsleiter

 

Zum Ehrenvorsitzenden und zum Ehrenabteilungsleiter kann ernannt werden:

 

Bei 10-jähriger ununterbrochener Tätigkeit als Vorsitzender des Vereins zum Ehrenvorsitzenden.
Bei 10-jähriger ununterbrochener Tätigkeit als Abteilungsleiter zum Ehrenabteilungsleiter.
Besonders verdienstvoller Ausübung des Ehrenamtes über einen Zeitraum von mehreren Jahren.

 

§6 Vereinsehrenring

 

1 Der Vereinsehrenring in Gold ist die höchste Auszeichnung, die der TSV 1882 Landsberg am Lech zu verleihen hat.

 

2 Träger können höchstens drei gleichzeitig lebende Vereinsangehörige sein.

 

3 Der Vereinsehrenring in Gold kann an Persönlichkeiten des Vereins mit höchsten Verdiensten um den Verein und den Sport verliehen werden.

 

 

§7 Sonstige Ehrungen

 

 

1 Die Ehrungen über die Fachverbände obliegen den Abteilungen.

 

2 Geschenke von bleibendem Wert können für besondere Verdienste überreicht werden.

 

 

§8 Antragstellung - Beschlussgremium - Verleihung

 

3 Der Antrag auf Verleihung einer Ehrung kann von jedem Vereinsorgan oder Mitglied gestellt werden. Alle Anträge sind an den Vereinsehrungsrat zu stellen.

 

4 Als Beschlussgremium ist jeweils festgelegt:

4.1 Für die Verleihung von Ehrennadeln der Vereinsehrungsrat

4.2 Für die Verleihung aller anderen Ehrungen die Mitgliederversammlung

 

5 Die offizielle Verleihung der Ehrungen findet im Regelfall anlässlich der Mitgliederversammlungen durch den Vorsitzenden statt. Bei besonderen Anlässen kann die Verleihung auch bei diesen stattfinden. Sollte die/der zu Ehrende trotz Einladung nicht bei der offiziellen Verleihung anwesend sein, wird die Ehrung zugestellt.

 

 

§9 Nichtigkeit einer Ehrung

 

1 Verliehene Ehrungen können bei vereinsschädigendem Verhalten von geehrten Mitgliedern für nichtig erklärt werden.

 

2 Über die Nichtigkeit der Ehrung bestimmt im Einvernehmen mit dem Vorstand und dem Vereinsehrungsrat die Mitgliederversammlung.

 

 

§10 Inkrafttreten

 

Diese Ehrenordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung von 09. Mai 1996 in Kraft.

 

Geändert am
13. Juni 1997
18. Juni 1999
09. Oktober 2000